In diesem Bereich haben wir Dokumente und Anträge zusammengestellt, die Sie rund um den Schulbesuch Ihres Kindes benötigen könnten. Informieren Sie sich über Möglichkeiten der Unterstützung und Kostenerstattung, z. B. für Klassenfahrten, Schülerspeisung und Fahrtkosten.
Hinweise zum Schulaufnahmeverfahren
Nachfolgend Informationen zum Schulaufnahmeverfahren in der Stadt Potsdam.
Mit den Unterlagen zur Anmeldung erhalten Sie ein Informationsschreiben, welches Sie hier noch einmal mit allen Informationen und zeitlichen Terminen abrufen können:
Sollten Sie eine Rückstellung Ihres Kindes in Erwägung ziehen, können Sie vorab folgende Dokumente einsehen, ggf. ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen:
Milch- & Essensversorgung durch BlauArt
Um einen Vertrag mit BlauArt zu vereinbaren, schreiben Sie bitte eine E-Mail an folgende Adresse: essen@blauart.de
Aktuelle Essenspläne für BlauArt können über diesen Link abgerufen werden.
Wichtiger Hinweis: Nur die Schüler, die in den Hort „Rasselbande“ gehen und die Schüler, die gar nicht mehr in den Hort gehen, können für das Mittagessen in der Schule angemeldet werden.
Der Hort „Abenteuerland“ hat eine eigene Essensversorgung in seiner Einrichtung.
Alle Schülerinnen & Schüler der Waldstadt-Grundschule haben außerdem die Möglichkeit täglich in der ersten großen Pause von 09:30-09:50 Uhr am kostenlosen Frühstück teilzunehmen, was 2017 als Pilotprojekt an unserer Schule startete (nähere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung Nr. 387 vom 22.06.2018 der Stadtverwaltung Potsdam). Täglich gibt es Brot, Wurst, Gemüse, Obst, Butter & Müsli. Am Montag ist Cornflakes-Tag, am Freitag gibt es zusätzlich süße Aufstriche. Falls die Kinder also mal ihre Brotbüchsen vergessen sollten, können sie gern zum kostenlosen Frühstück im Speisesaal gehen. Guten Appetit!
Schließfach mieten
Die Schülerinnen & Schüler der Waldstadt-Grundschule haben die Möglichkeit, Schließfächer der Firma AstraDirect zu mieten, die sich auf den Fluren der Schule befinden. Die Anmeldung dafür erfolgt über diesen Link.
Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung beim Klassenlehrer oder im Sekretariat darüber, wo sich der Klassenraum des Kindes befinden wird. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind sorgsam mit dem Schließfach umgeht. Die Türen sollten nicht zugeschmissen werden und auf die Anbringung von Aufklebern o. ä. sollte auch verzichtet werden. Am Ende des Schuljahres bitte das Schließfach ausräumen und säubern. Zu Beginn des neuen Schuljahres werden aufgrund des Wechsels der Klassenräume von der Firma AstraDirect per email neue Schließfächer verteilt.
Wenn das Kind in die 1. Klasse kommt, bietet es sich natürlich an, direkt einen Vertrag über 48 Monate/4 Jahre abzuschließen, weil er kostengünstiger ist. Bitte achten Sie in der 4. Klasse darauf, dass sich dieser Vertrag stillschweigend für ein weiteres Jahr verlängert zu den aktuellen Konditionen, d. h. Sie zahlen dann die monatlichen Kosten für 12 Monate/1 Jahr, die aktuell gelten. Eine schriftliche Kündigung ist 4 Wochen vor stillschweigender Vertragsverlängerung möglich. Schulabgängern steht ein jederzeitiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu.
Bildungs- und Teilhabepaket
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld, Kinderzuschlag, BaföG oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben Sie für Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Diese können für ganz unterschiedliche Dinge beantragt werden, z.B. Kosten der Schülerspeisung, Fahrtkosten für den Schulweg, Beiträge für Sportvereine, Arbeitsgemeinschaften, Kosten für Schulmaterialien u. ä.
Hier stellen wir Ihnen die erforderlichen Anträge und Merkblätter zur Verfügung:
Antragsformulare Bildungs- und Teilhabeleistungen (www.potsdam.de)
Schülerspeisung
Nach dem Bildungs- und Teilhabepaket verbleibt Ihnen für die Schülerspeisung ein Eigenanteil von 1,- € je Mahlzeit. Wenn Sie auch diesen nicht leisten können oder keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben und aus anderen Gründen bedürftig sind, können Sie die Härtefallregelung der Stadt Potsdam in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes in Potsdam befindet.
Fahrtkostenerstattung
Auch, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, können Ihnen die Fahrtkosten für den Schulweg Ihrer Kinder unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder anteilig erstattet werden. Die Bedingungen sind dem Antrag zu entnehmen. Die nötigen Formulare stellen wir hier zur Verfügung. Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Potsdams haben, ist der jeweilige Landkreis für eine Fahrtkostenerstattung zuständig.