Waldstadt-Grundschule Potsdam

Ü7-Verfahren

Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis. Die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird.

Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend. Ausschlaggebend dafür sind das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.

Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt außerhalb des Aufnahmeverfahrens (gemäß §4, Absatz 4 der Sekundarstufe I-Verordnung). Über deren Aufnahme entscheidet das jeweilige staatliche Schulamt vor dem regulären Aufnahmeverfahren.

Auf folgender Liste finden Sie eine Übersicht aller weiterführenden Schulen in Potsdam.

Eine Bewerbung an anderen weiterführenden Schulen des Landes Brandenburg ist ebenfalls möglich.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend & Sport (MBJS)