Waldstadt-Grundschule Potsdam

Krankmeldung

Ist Ihr Kind krank? Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens 8 Uhr im Sekretariat über eine der folgenden Möglichkeiten ab:

Denken Sie außerdem bitte daran, Ihr Kind auch

  • im Hort Abenteuerland bzw. Rasselbande
  • und ggfs. bei BlauArt (Mittagessen / Milch) abzumelden.

Wenn Ihr Kind schon morgens über Übelkeit, Durchfall oder starke Kopfschmerzen klagt, bitten wir darum, es im Zweifel zu Hause zu lassen. Wir haben im Sekretariat derzeit viele solche Fälle, in denen die Kinder dann lange auf das Eintreffen der Eltern warten müssen.

Ab dritten Fehltag muss eine Krankschreibung des Arztes vorliegen. Sportfreistellung nur mit ärztlichen Attest.

Schulunfälle müssen entsprechend dokumentiert werden. Dazu wird ein Unfallbuch geführt. Für die Lehrkräfte ist nicht immer sofort ersichtlich, ob die entstandene Verletzung (z. B. Schürfwunde) eine Dokumentation notwendig macht. Unfälle bitte immer gleich beim Klassenlehrer melden. Sofern ein Arztbesuch aufgrund eines Unfalls in der Schule erforderlich wird, ist eine Meldung an die Schule durch die Eltern notwendig. So kann der Unfall ggf. auch nachträglich dokumentiert werden. Zusätzlich zum Unfallbuch wird dann eine Unfallanzeige aufgenommen. Unfälle werden immer vom Durchgangsarzt behandelt, nicht vom normalen Kinderarzt. Wichtig ist, dass die Eltern sich nach Besuch des Durchgangsarztes bitte bei Frau Schneider melden, um eine Unfallanzeige ausfüllen zu können.

Meldepflicht

Laut Infektionsschutzgesetz sind folgende Krankheiten meldepflichtig in Schule, Hort und dem Gesundheitsamt:
Covid-19 (Corona), Läuse, Masern, Scharlach, Windpocken, Krätze, Röteln, Mumps usw.

Der Verstoß gegen die Meldepflicht kann sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch Straftatbestand darstellen. Nähere Informationen finden Sie über folgenden Link: https://www.bussgeldkatalog.org/meldepflichtige-krankheiten-schule/

Eltern sind dazu verpflichtet, den Kopflausbefall ihres Kindes an die Leitung des Hortes und der Schule zu melden, auch wenn sie eine Behandlung schon durchgeführt haben. Besteht ein Verdacht auf einen Kopflausbefall, müssen die Eltern der Schulleitung die Durchführung einer Untersuchung bestätigen.

Die Weitergabe der Information über den Kopflausbefall des Kindes dient nur dazu, die Verbreitung in der Schule oder im Hort zu stoppen. Nur wenn alle Betroffenen intensiv und gründlich daran arbeiten, die Kopfläuse loszuwerden, lässt sich die Wiederansteckungskette unter den Kindern der Einrichtung unterbrechen. Die Reinfektion (= Wiederansteckung) ist der häufigste Grund dafür, dass Familien und Gemeinschaftseinrichtungen einen Lausbefall nicht in den Griff bekommen.
https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/53/L%C3%A4use.pdf