Liebe Eltern,
Sie erhalten eine der folgenden Leistungen?
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Dann können Sie gerne die gekauften Arbeitshefte vom Bücherzettel komplett über unseren Schulsozialfonds erstattet bekommen.
Was müssen Sie dafür tun?
- Vordruck „Erstattung verauslagter Gelder“ ausfüllen
- Quittung/Kaufbeleg oder Rechnung mit Kontoauszug beilegen
- Nachweis der sozialen Leistungen vorzeigen (keine Kopie nötig)
Sie haben noch bis zum 21.11.2020 Zeit, alles im Sekretariat einzureichen.